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Thema: D: Höchstgericht hebt Verbot von Sterbehilfe auf

  1. #1
    Guest3887
    Guest

    D: Höchstgericht hebt Verbot von Sterbehilfe auf

    Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot, Sterbewilligen die Selbsttötung zu ermöglichen, für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz vom Dezember 2015 gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist damit nichtig und kann nicht mehr angewendet werden. Harsche Kritik kam von den Kirchen.

    Verweis auf „selbstbestimmtes Leben“

    „Die Entscheidung im vorliegenden Verfahren ist uns nicht leichtgefallen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle heute vor der Urteilsbegründung. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.

    Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sei auch nicht „auf schwere und unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlichen Lebens“, sagte Voßkuhle in Karlsruhe. Das Strafgesetz entleere aber dieses Recht. Es mache dem Einzelnen faktisch weitgehend unmöglich, Suizidhilfe zu erhalten. Das sei nicht angemessen.

    Antrag auch beim VfGH

    Auch in Österreich liegt dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) seit Mai 2019 ein Antrag vor, mit dem die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) versucht, das strikte Verbot der Sterbehilfe zu kippen. Die soeben in der Frühjahrssession tagenden Verfassungsrichter werden sich frühestens in ihrer nächsten Session im Juni damit beschäftigen, hieß es heute.

    Gesetzgeber kann Recht einschränken
    Andererseits geben die acht Verfassungsrichterinnen und -richter dem Gesetzgeber aber Spielraum. Diesem sei nicht untersagt, Suizidhilfe zu regulieren. Der Staat habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die Autonomie des Einzelnen geschützt und nicht durch Dritte gefährdet wird. Der Gesetzgeber dürfe deshalb Entwicklungen entgegensteuern, die den sozialen Druck fördern, sich etwa unter Nützlichkeitserwägungen das Leben zu nehmen.

    Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich die assistierte Selbsttötung zu einer normalen Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne, sei nachvollziehbar. Hierzu dürfe der Gesetzgeber Aufklärungs- und Wartepflichten festlegen. Er könne auch die Suizidhilfe unter Erlaubnisvorbehalt stellen, um die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten zu sichern. Das könne „bis zu Verboten besonders gefahrenträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe“ reichen.

    Aber dem Einzelnen müsse genügend Raum bleiben, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. „Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren“, sagte Vosskuhle. Das Urteil umfasst 151 Seiten.

    Scharfe Kritik von Kirchen
    Die beiden großen Kirchen in Deutschland kritisierten das Urteil scharf. Es stelle „einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, erklärten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

    https://orf.at/stories/3155704/
    Geändert von Gott ist ein Serbe (28.02.2020 um 17:19 Uhr)

  2. #2
    2 + 2 = 5 Avatar von Gushter
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    Scheiss was auf die Kirchen.
    Wenn jemand sterben will soll er das tun.
    H grant me the serenity to accept the things I cannot change,
    the courage to change the things I can, and the wisdom to know the difference.

  3. Die folgenden 3 Mitglieder bedanken sich bei Gushter für diesen Post:

    Ana (29.02.2020), BlackJack (28.02.2020), Remzudin (28.02.2020)

  4. #3
    Unterschicht Avatar von Dissention
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    Besser beim Arzt als vor einen fahrenden Zug springen, Selbstmord in der Wohnung, etc. ...

  5. #4
    Member Avatar von Remzudin
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    Wieviel kostet eigentlich so ein tot ?

  6. #5
    Administrator Avatar von BlackJack
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  7. Das folgende Mitglied bedankt sich bei BlackJack für diesen Post:

    artemi (01.03.2020)

  8. #6
    Guest3885
    Guest
    Dann hat mein Leiden bald ein Ende. Endlich!

  9. #7
    Guest3889
    Guest
    Zitat Zitat von behindi Beitrag anzeigen
    Dann hat mein Leiden bald ein Ende. Endlich!
    Ich hoffe das ist nur dein makaberer Humor.

  10. #8
    Guest3889
    Guest
    Ich weiss nicht was ich davon halten soll.... Bei schwerer Krankheit die ohnehin zum Tod führt sehe ich die Gesetzesänderung positiv, aber das Signal den Menschen das ganz selber zu überlassen finde ich übel irgendwie..... Es wird dann zur Normalität und möglichen „Problemlösung“ werden... Viele Suizide geschehen aus psychischer Krise und Not heraus.... Krisen kann man bewältigen...

  11. #9
    Administrator Avatar von BlackJack
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    Geht mir ähnlich, einerseits ist es konsequent, es geht keinen was an was man mit seinem Leben anstellt, andererseits lässt es einen doch frösteln, weiß ich auch nicht

  12. Das folgende Mitglied bedankt sich bei BlackJack für diesen Post:


  13. #10
    Senior Member Avatar von Cube
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    Zitat Zitat von Zana e Malit Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht was ich davon halten soll.... Bei schwerer Krankheit die ohnehin zum Tod führt sehe ich die Gesetzesänderung positiv, aber das Signal den Menschen das ganz selber zu überlassen finde ich übel irgendwie..... Es wird dann zur Normalität und möglichen „Problemlösung“ werden... Viele Suizide geschehen aus psychischer Krise und Not heraus.... Krisen kann man bewältigen...
    Was denkst wieviele Menschen das suchen werden, würde dann echt die Statistik sehen wie hoch die wäre

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